(1) ANBIETER im Sinne dieser Lizenzbestimmungen ist die SportButler Deutschland GbR, Dorfstraße 21b, 24647 Ehndorf.
(2) NUTZER ist der Anwender der Software SPORTBUTLER als Einzelperson oder als Organisation, bei welcher die Einzelperson Mitglied ist.
(3) Der ANBIETER hat das Vermittlungskonzept SPORTBUTLER für Mitgliederorganisationen entwickelt.
(4) Das wesentliche Ziel des Konzeptes ist die elektronische Vermittlung von a) Mitspielern bei Teamsportarten, b) noch nicht belegten Trainings- und Spiel- und Freizeitplätzen sowie c) Sportveranstaltungen unterschiedlicher Größen an teilnahmewillige Mitglieder, wobei die Angebote sowohl von den Mitgliederorganisationen als auch ihren Mitgliedern angezeigt werden können.
(5) Die Vermittlung erfolgt über eine vom ANBIETER kostenlos bereitgestellte Software, die auf Smartphones und Tablets installiert werden kann (SPORTBUTLER App). Die App greift auf die vom ANBIETER gehostete SPORTBUTLER-Datenbank zu, welche die sowohl von den Mitgliederorganisationen als auch ihren Mitgliedern eingetragenen Veranstaltungstermine und -beschreibungen enthält und Nutzer des Vermittlungskonzepts bedarfsgerecht zusammenführt. Für den Inhalt der vom NUTZER eingepflegten Informationen ist der ANBIETER nicht verantwortlich; er prüft auch keine Inhalte, soweit er nicht über die Existenz von rechtswidrigen Inhalten in Kenntnis gesetzt worden ist. Die Kosten für die Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank trägt der NUTZER, ggf. eine ihm übergeordnete Mitgliederorganisation (z.B. Verein).
(6) Der NUTZER schließt mit dem ANBIETER den vorliegenden Rahmenvertrag ab, welcher die rechtlichen und finanziellen Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen NUTZER und ANBIETER regelt. Tritt eine Mitgliederorganisation für ihre Mitglieder auf, handelt es sich zugleich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter, da die Mitglieder durch den Rahmenvertrag Zugriff auf die oben genannte, vom ANBIETER betriebene Datenbank erhalten und die Mitgliederorganisation die Kosten der Mitglieder für diese Zugriffsmöglichkeit übernimmt.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung einer Kopie der Software
SPORTBUTLER für Smartphones und Tablets durch den ANBIETER an den NUTZER.
(2)
Der
NUTZER kann seine Softwarekopie von SPORTBUTLER aus einem App Store (z.B. Google Play Store
oder
Apple Appstore) herunterladen (Download). Der NUTZER erhält mit dieser Lizenz nicht das
Recht, die Software SPORTBUTLER aus einem AppStore seiner Wahl herunterladen zu können.
Der
NUTZER hat keinen Rechtsanspruch auf Überlassung von SPORTBUTLER auf einem anderen Weg,
insbesondere nicht auf einem physischen Datenträger.
(3) Die Möglichkeit zur bestimmungsgemäßen Nutzung von SPORTBUTLER hängt (a) von dem kostenpflichtigen Zugang zu der SPORTBUTLER-Datenbank des ANBIETERS, (b) der Einwilligung des NUTZERS in die Erhebung und Nutzung persönlicher Daten des NUTZERS durch Dritte, (c) dem Erhalt von (werbenden) Nachrichten Dritter und (d) möglicherweise der Mitgliedschaft in einem Verein oder einer anderen Vereinigung ab.
(1) Der Download der SPORTBUTLER-App ist kostenfrei.
(2) Zur Nutzung der SPORTBUTLER-App muss sich der NUTZER in der SPORTBUTLER-Datenbank registrieren.
(1) Die Installation der SPORTBUTLER-App erfolgt durch den NUTZER.
(2) Der NUTZER verpflichtet sich, vom betreffenden Appstore angezeigte Ergänzungen (Patches) oder Neuauflagen (Updates, Upgrades) des ANBIETERS für die Software SPORTBUTLER umgehend zu installieren.
(1) Der ANBIETER räumt dem NUTZER ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Software SPORTBUTLER ein, jedoch nur für das Bestimmungsland Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere ist der NUTZER damit berechtigt, SPORTBUTLER zu nutzen, um auf die SPORTBUTLER-Datenbank des ANBIETERS zuzugreifen.
(2) Darüber hinaus ist der NUTZER dauerhaft berechtigt, die Softwarekopie von SPORTBUTLER zur Nutzung auf einem Smartphone oder Tablet zu installieren und auf diese Weise urheberrechtlich zu vervielfältigen.
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des NUTZERS finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Erfüllungsort ist Ehndorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Der ANBIETER ist aber auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des NUTZERS bzw. der Mitgliederorganisation zu klagen.
SportButler Deutschland GbR
Dorfstraße 21
24647 Ehndorf